AGB

Stand: 8. Juni 2020

1. Allgemeines

1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von MYEASYWAY erfolgen auch ohne ausdrückliche Erwähnung bei Verhandlungen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Wir erkennen entgegenstehende Bedingungen auch dann nicht an, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen oder wenn wir uns auf Schreiben des Vertragspartners beziehen, in denen auf seine Bedingungen Bezug genommen wird. Unsere AGB gelten bei allen Verträgen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Annahme der Produkte oder Leistung gelten unsere AGB als angenommen.

1.2 Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Anwendung zugestimmt haben.

1.3 Kunden sind Mieter, Veranstalter oder Teilnehmer an Touren oder Events.

2. Angebot, Vertragsabschluss und Unterlagen

2.1 Unsere Angebote sind bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses freibleibend. Der Kunde ist an sein Vertragsangebot 14 Tage gebunden.

2.2 Der Vertragsabschluss wird erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung wirksam. Sämtliche Vereinbarungen dieses Vertrages sind in den schriftlichen Vertragsurkunden niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

3. Haftung

Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass Outdoor-Veranstaltungen immer einem besonderen Risiko unterliegen. Trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Touren / Veranstaltungen können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Die Nutzung unsere Angebote erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Kunden. Die Touren / Veranstaltungen erfolgen zwar unter der Leitung des Veranstalters, doch der Teilnehmer (im Falle von Minderjährigen der/die Erziehungsberechtigte) ist sich bewusst, dass die Teilnahme an Touren / Veranstaltungen in der freien Natur trotz der als sicher eingeschätzten Bedingungen Gefahren (Allgemeines Lebensrisiko) mit sich bringen kann. Dazu gehören auch Risiken wie Verletzung, Krankheit, Schäden oder Eigentumsverlust, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Der Kunde kann uns nicht für eigene Fehler (Fahrfehler) oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen. Wir haften folglich ausschließlich in unserem Verantwortungsbereich nach den folgenden Regeln:

3.1 Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden soll weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Ebenso sollen uns zustehende gesetzliche oder vertragliche Rechte und Ansprüche weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.

3.2 Wir haften uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ebenso uneingeschränkt haften wir bei der Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Keine Beschränkung besteht auch bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz). Eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478 f. BGB bleibt unberührt.

3.3 Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen.

3.4 Gleiches (Ausschlüsse, Begrenzung und Ausnahmen davon) gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.

3.5 Für den Fall des Aufwendungsersatzes (mit Ausnahme desjenigen nach §§ 439 II, 635 II BGB) gilt diese Ziffer 3 entsprechend.

3.6 Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

3.7 Eine Umkehr der Beweislast ist nicht bezweckt.

3.8 Der Veranstalter haftet im Rahmen einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Haftung ist der Höhe nach auf die Haftpflichtsumme beschränkt, soweit kein Körperschaden entstanden ist.

3.9 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch die Begegnung mit Tieren verursacht werden.

3.10 Es bleibt dem Veranstalter vorbehalten, die geplante Tour nach den Kenntnissen der Teilnehmer, nach deren technischen und konditionellen Voraussetzungen oder wegen unvorhersehbarer Umstände abzuändern.

3.11 Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen bei Touren erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Umstände, wie vor allem Wetterbedingungen, stark beeinflusst werden.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung (hilfsweise der Rechnung) nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag (ohne Abzug) im Voraus zur Zahlung fällig.

4.2 Die Teilnahme an einer Veranstaltung setzt die vollständige Bezahlung der Veranstaltungsgebühr per Banküberweisung bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung voraus. Sollte diese Frist nicht eingehalten worden sein, muss der Teilnehmer die vollständige Bezahlung durch Vorlage eines Bankbeleges vor der Tour / Veranstaltung nachweisen können.

4.3 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Dabei können wir jederzeit einen höheren Zinsschaden nachweisen und in Rechnung stellen. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir auch zum Widerruf etwa vereinbarter Rabatte, Skonti und sonstiger Vergünstigungen befugt. Wir sind berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse vorzunehmen.

4.4 Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge.

4.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

4.6 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht oder der Gegenanspruch anerkannt oder rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.

4.7 Zur Annahme von Schecks sind wir nicht verpflichtet.

4.8 Weitergehende vertragliche oder gesetzliche Ansprüche im Falle des Verzugs bleiben vorbehalten.

5. Leistungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Vertragssprache und Beweislastverteilung

5.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben auf der Internetseite und auf den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungs- oder Auftragsbestätigung. Die Dienstleistung beginnt und endet je nach der gebuchten Veranstaltung zu dem in der Buchungs- oder Auftragsbestätigung angegebenen Start- und Endtermin. Für die An- und Abreise zum Treffpunkt ist jeder selbst verantwortlich.

5.2 Leistungsort ist die in dem Vertragsformular genannte Betriebsstätte von MYEASYWAY.

5.2 Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, sofern der Kunde auch Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt dann, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an anderen zulässigen Gerichtsständen zu verklagen.

5.3 Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag gilt das nicht vereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland (BGB, HGB). Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des EGBGB ist ausdrücklich ausgeschlossen. Vertragssprache ist Deutsch.

5.4 Durch keine der in den gesamten Bedingungen vereinbarten Klauseln soll die gesetzliche oder richterrechtliche Beweislastverteilung geändert werden.

6. Anspruch nicht genutzter Leistungen

Nimmt der Veranstaltungsteilnehmer einzelne Veranstaltungsleistungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht in Anspruch, so erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung des geleisteten Veranstaltungspreises.

7. Stornobedingungen

7.1 Unter normalen Voraussetzungen gelten folgende Stornobedingungen: Es werden 2 Wochen im Voraus 50 %, 1 Woche im Voraus 75 %, innerhalb der letzten 7 Tage 100 % vom Nettoauftragswert in Rechnung gestellt.

7.2 Eine Rückzahlung, auf Grund einer geringeren Teilnehmeranzahl, am Veranstaltungstag ist nicht möglich.

7.3 Sollte der Teilnehmer sich am Veranstaltungstag für ein alternatives Fahrzeug (sofern verfügbar) entscheiden, bleibt weiterhin der vereinbarte Preis gültig. Eine Erstattung ist nicht möglich.

Stornobedingungen bei Unwetter

7.4 Bei einem am Vortag angesagten Unwetter entscheidet MYEASYWAY ob die Veranstaltung durchgeführt werden kann. Sollte es Sicherheitsbedenken geben, behält sich MYEASYWAY das Recht vor, die Tour / Veranstaltung auf einen neuen Termin zu verschieben.
Wird 1 Tag im Voraus für den Veranstaltungstag Dauerregen / Schnee (Minimum: 5 L pro qm / 50 % Regenwahrscheinlichkeit) prognostiziert verschieben wir auf Wunsch des Kunden die Tour / Veranstaltung kostenfrei auf einen neuen Termin.

Tour

7.5 Sollte es während der Tour zum massiven Wetterumschwung (Gewitter, Sturm oder Starkregen: Minimum 5 L pro qm / 50 % Regenwahrscheinlichkeit) kommen, dass im Rahmen der Tour eine Weiterfahrt nicht möglich ist, gilt die bereits gefahrene Strecke als maßgebend.

7.5.1 Sollte der Abbruch innerhalb der ersten 50 % der Tourstrecke durch den verantwortlichen Tourguide durchgeführt werden, hat jeder Teilnehmer das Anrecht auf einen Wiederholungstermin.

7.5.2 Sollte der Abbruch jedoch in den zweiten 50 % der Tourstrecke erfolgen, gilt die Leistung als erbracht und von Kunden auch als akzeptiert. Es besteht kein Anspruch auf einen Wiederholungstermin.

Veranstaltung

7.6 Sollte es während der Veranstaltung zum massiven Wetterumschwung (Gewitter, Sturm oder Starkregen: min. 5 L pro qm / 50% Regenwahrscheinlichkeit) kommen, dass im Rahmen einer Veranstaltung der Weiterbetrieb nicht möglich ist, gilt die bereits geleistete Arbeitszeit als maßgebend.

7.6.1 Sollte der Abbruch innerhalb der ersten 50 % der beauftragten Präsenszeit durch den verantwortlichen Instructor durchgeführt werden, hat der Auftraggeber das Anrecht auf einen Wiederholungstermin.7.6.2 Sollte der Abbruch jedoch in den zweiten 50% der beauftragten Präsenszeit erfolgen, gilt die Leistung als erbracht und vom Kunden auch als akzeptiert. Es besteht kein Anspruch auf einen Wiederholungstermin.

8. Rücktritt durch den Veranstalter

8.1 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl (siehe jeweils Angabe auf der Homepage) nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung bis zu 2 Tage vor Beginn abzusagen. In jedem Fall wird der Teilnehmer unverzüglich informiert. Die eingezahlten Teilnahmekosten werden in voller Höhe zurückerstattet.

8.2 Der Veranstalter kann vom Dienstleistungsvertrag zurücktreten, wenn der Kunde die Durchführung der Dienstleistung ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört, die Anweisung des Guides missachtet oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen der Dienstleistung (Gesundheit, körperliche Fitness, Leistungsvermögen, etc.), die in der jeweiligen Ausschreibung (Detailprogramm etc.) verbindlich festgelegt sind, nicht entspricht. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Dienstleistungspreis.

8.3 Bei Ausfall des Veranstaltungsleiters oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren. In diesem Fall wird im Einvernehmen mit den Teilnehmern möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht.

9. Erstattungen

Es sind, unabhängig des Grundes, keine Barauszahlungen oder Überweisungen der Teilnahmegebühren aufgrund von Absage, Stornierung, Nichterscheinen, Abbruch oder Verschiebung möglich. Bei berechtigtem Entstehen eines Anspruchs werden wertmäßig 100% als Wertgutschein mit einer Gültigkeitsdauer von drei Jahren ab Ausstellungsdatum rückvergütet.

Sollte es wie in Punkt 8. Rücktritt durch den Veranstalter zu Ausnahmen in Bezug auf Erstattung kommen, sind wir berechtigt die Ticketgebühr, Systemprovision, Zahlungsabwicklungsgebühr und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von insgesamt 10 % abzuziehen.

Bei Erstattung auf Grund einer Fehlbuchung sind wir berechtigt die Ticketgebühr, Systemprovision, Zahlungsabwicklungsgebühr und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von insgesamt 10 % abzuziehen.

10. Teilnahmebedingungen

10.1 Jeder Teilnehmer bestätigt, dass er körperlich und geistig fähig ist, an den Touren / Veranstaltungen teilzunehmen und den in der Beschreibung genannten Anforderungen entspricht, sowie entsprechend gerüstet ist.

10.2 Einschränkungen z.B. durch Allergien, Krankheiten, Medizineinnahme oder ähnlichem sind vor Antritt der Veranstaltung dem Guide mitzuteilen.

10.3 Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass jederzeit die Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Teilnehmer sowie sonstiger Dritter ausgeschlossen ist.

10.4 Der Veranstalter ist berechtigt, zu Beginn und noch während der Veranstaltung einen Teilnehmer, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen.

11. Fotografieren

Während der Tour / Veranstaltung wird in der Regel fotografiert. Die Bilder werden entweder auf der Homepage des Veranstalters dargestellt und/oder vereinzelt zu Werbezwecken in Print- und anderen Medien veröffentlicht. Der Teilnehmer erklärt sich grundsätzlich mit der Veröffentlichung von Bildern, auf denen er abgebildet ist, einverstanden. Sollte der Teilnehmer nicht einverstanden sein, so ist dies dem Guide spätestens vor Beginn der Tour / Veranstaltung mitzuteilen.

12. Geheimhaltung

MYEASYWAY und der Kunde verpflichten sich, bekannt gewordene Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen nicht an Dritte zu offenbaren und ihre Mitarbeiter entsprechend zu instruieren.

13. Datenspeicherung

MYEASYWAY ist berechtigt, Daten über den Kunden, die sie aufgrund der Geschäftsbeziehung erhalten hat, zu speichern und für geschäftliche Zwecke im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden.

14. Salvatorische Klausel, Schriftformklausel

14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck im wirtschaftlichen Bereich weitgehend erreicht wird.

14.2 Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen sind nur in Schriftform gültig. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.

Teil I. Besondere Bedingungen für Teilnehmer an Touren und Parcoursveranstaltungen

1. Vertragsabschluss

1.1 Mit der Online-Buchung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an.

1.2 Die Online-Buchung kann über das Buchungssystem auf der Internetseite oder per Annahme des Angebotes (schriftlich, per Mail oder online) erfolgen.

1.3 Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchung durch den Veranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsschluss wird der Veranstalter dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung per E-Mail übermitteln.

1.4 Der Kunde stimmt zu, dass er die Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF Format übersandt.

1.5 Die Buchung erfolgt durch den Anmelder, auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Er haftet neben seinen eigenen Verpflichtungen auch für die Verpflichtungen, für die von ihm angemeldeten Teilnehmer.

2. Dauer und Zeiten der Tour / Veranstaltung

Die Laufzeit der Segways / Elektrofahrzeuge ist stark abhängig von der Fahrweise, Auslastung und den Temperaturen. Es kann daher keine Laufzeit garantiert werden. Gegebenenfalls behält sich MYEASYWAY vor, die Länge der Veranstaltung anzupassen. Die Dauer der Tour und die Pausenzeiten sind abhängig vom Fahrverhalten der Gruppe und können daher variieren. Eine Berechtigung zur Kostenerstattung ergibt sich daraus nicht.

3. Teilnahmebedingungen und Sicherheitshinweise

SEGWAY

3.1 Teilnehmer an einer SEGWAY Tour müssen mindestens 14 Jahre alt sein.

3.2 Um die Fahrsicherheit auf einem SEGWAY zu gewährleisten ist das Mindestgewicht eines Fahrers mit 45 kg und das Maximalgewicht mit 118 kg festgeschrieben.

SCROOSER

3.3 Teilnehmer an einer SCROOSER Tour müssen im Besitz eines Mofa- Führerscheins oder einer anderen Fahrerlaubnis sein.

3.4 Das Maximalgewicht eines SCROOSER Fahrers darf 110 kg nicht übersteigen.

3.5 Da der SCROOSER ein Tretroller mit elektrischer Unterstützung ist, sollte der Teilnehmer über eine gute Grundkondition verfügen.

Teil II. Besondere Bedingungen für Mietverträge mit Kunden

1. Vertragsverhältnis

Vertragspartner werden jeweils die Unterzeichner des Mietvertrags. Mehrere Kunden als Mieter haften als Gesamtschuldner. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, ausgenommen hiervon ist die telefonische Verlängerung der Mietdauer durch den Mieter.

2. Mietpreis, Mietdauer, Stornokosten- fristen und Zahlungsweise

2.1 Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Stromladekosten gehen zu Lasten des Mieters.
2.2 Die berechenbare Mietdauer beginnt mit dem Tag der Abholung und endet, auch bei vorzeitiger Rücklieferung, mit dem vereinbarten Ende der Miete. Bei Nichtabholung des Fahrzeugs oder dessen vorzeitiger Rückgabe hat MYEASYWAY (Vermieter) Anspruch auf den vereinbarten Mietzins. Bei Überschreitung des vereinbarten Rückgabezeitpunkts ist bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs zusätzlich der vertraglich vereinbarte Mietzins pro Tag, entsprechend für den zusätzlichen Zeitraum zu bezahlen.
2.3 Bei Abholung ist eine Kaution zu leisten. Die entsprechende Kaution wird dem Kunden, nach Abzug des Mietzinses, bei Rückgabe rückerstattet. Die Höhe der Kaution richtet sich nach Anzahl der Fahrzeuge, Mietdauer und dem Abschluss einer Versicherung.
2.4 Die Stornokosten / -fristen bei Vermietung ab 4 Wochen vor Miettermin 10% | 2 Wochen 50% | 1 Woche 75% vom Nettoauftragswert werden den Mieter in Rechnung gestellt.
Weitgehende Schadensersatzansprüche von MYEASYWAY bleiben hiervon unberührt.

3. Pflichten des Mieters

3.1 Obhutspflicht / Reinigung und Aufladung der Akkus der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln. Er hat dabei technische Vorschriften und Betriebsanleitungen zu befolgen, insbesondere den Ladezustand der Akkus. Das Fahrzeug wird dem Mieter gereinigt und mit voll aufgeladen Akkus übergeben. Es ist vom Mieter im gleichen Zustand wieder zurückzugeben. Ansonsten erfolgt die Berechnung von 1/2 Tagesmietzins.

3.2 Für den Einsatz der SEGWAYs in öffentlichen Verkehrsraum gelten die Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland.

3.3 Fahrzeugführungsberechtigt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, ist nur der Mieter und aufgeführte Personen und deren Familienangehörige, soweit diese die Mindestanforderung erfüllen. Bei Überlassung des Fahrzeugs an Dritten haftet der Mieter in jedem Fall für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags durch diese und für das Verhalten des/der Dritten wie für eigenes Handeln.

3.4 Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, MYEASYWAY unverzüglich über den Schaden zu informieren. Es ist ein Protokoll mit den Namen und Telefonnummern der Beteiligten sowie des Schadenhergangs zu erstellen. Ist es zu Personenschäden gekommen, so ist die Polizei zu informieren. Die Unfallaufnahme der Polizei, bzw. die Ablehnungsbestätigung der Unfallaufnahme durch die Polizei ist vorzulegen.

3.5 Das Fahren des Mietgegenstandes unter Alkoholeinfluss oder sonstiger Drogen ist nicht genehmigt.

4. Haftung des Mieters

4.1 Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die während der Mietzeit an dem angemieteten Fahrzeug und seiner Ausrüstung entstehen. Bei Schäden haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere für
a) die erforderlichen Reparaturkosten, deren Höhe auch durch Sachverständigengutachten bestimmt werden kann
b) bei Totalschaden oder Diebstahl ist der volle Kaufpreis zzgl. MwSt. zu erstatten
c) Bergungs- und Rückführungskosten
d) Gutachterkosten
e) Wertminderung (technisch & merkantil)
f) den Vermieter entstehenden Ausfallschaden für die Dauer der Reparatur, bei Totalschaden für die angemessene Wiederbeschaffungsdauer
g) sämtliche Nebenkosten der Schadensbeseitigung
h) etwaige Rückstufungsschäden bei Versicherungen durch den Vermieter

4.2 Es besteht grundsätzlich keine Haftpflichtversicherung für die angemieteten Fahrzeuge durch den Vermieter. Es ist vom Mieter zu prüfen, ob und in welchem Umfang das Mietfahrzeug durch die private Haftpflichtversicherung des Mieters oder die Betriebshaftpflichtversicherung bei Firmen die Haftung übernimmt. Es gilt das Fahren auf eigenes Risiko, der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung.

4.3 Eine Vollkaskoversicherung kann optional Abgeschlossen werden, dann gelten die jeweiligen Versicherungs- bedingungen des Versicherers.

5. Pflichten des Vermieters

5.1 Wird vor oder während der Mietzeit ohne Verschulden des Mieters eine Reparatur notwendig, so versucht der Vermieter, ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Kann das Ersatzfahrzeug nicht gestellt werden und/oder ist die Reparatur nicht möglich, so ist der Vermieter verpflichtet, auf den Mietzins für die Ausfallzeit zu verzichten. Ein zusätzlicher Schadenersatzanspruch des Mieters für die Ausfallzeit des Fahrzeugs ist nicht zulässig.

6. Fahrzeugrückgabe

6.1 Das Fahrzeug ist zu dem im Mietvertrag vorgesehenen Datum dem Vermieter zurückzugeben, wenn nicht der Rückgabetermin mindestens 24 Stunden vor dessen Ablauf telefonisch oder schriftlich verlängert wurde.
Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als 1 Stunde überschritten, so kann eine Gebühr von 1/2 Tagesmietsatz vom Vermieter veranschlagt werden.

6.2 Das Fahrzeug ist gereinigt und mit aufgeladenen Akkus zurückzugeben. Bei einem Verstoß gegen diesen Punkt kann eine Gebühr von zusätzlich 1/2 Tagesmietsatz vom Vermieter gefordert werden.

6.3 Der Vermieter kann den Mietvertrag vorzeitig bzw. fristlos kündigen, falls aus berechtigtem Interesse die Fortsetzung unzumutbar wird; insbesondere bei bekannt werden von falschen Angaben zur Person, zweifelhafte Bonität, schwerwiegende Unzuverlässigkeit und Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen. Daneben bleiben Schadenersatzansprüche des Vermieters unberührt.